Elternarbeit

Im schulischen Umfeld haben die Schuleltern umfangreiche Möglichkeiten, sich einzubringen und somit das Schulleben auf unterschiedlichen Ebenen zu begleiten und mitzugestalten. Im Folgenden werden einige Gremien und Ämter mit ihren Funktionen und Wahlprozessen vorgestellt.

Klassenelternbeirat

In jeder Klasse wird für die Dauer von zwei Jahren ein Klassenelternbeirat (KEB) und eine Stellvertretung gewählt.
Er lädt mindestens einmal pro Halbjahr zu Elternabenden ein, an denen auch die Klassenlehrkraft teilnimmt. Der KEB ist Ansprechpartner bei Problemen in der Klasse.

Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat (SEB) setzt sich aus allen Klassenelternbeiräten (KEB) zusammen. Die KEB-Stellvertretungen gehören ihm nicht an, können jedoch zu den SEB-Sitzungen eingeladen werden. Der Schulelternbeirat tagt mindestens einmal pro Halbjahr.
Der SEB nimmt die Mitbestimmungsrechte der Schuleltern wahr.

Schulelternbeiratsvorsitz

Der Schulelternbeiratsvorsitz wird von den Klassenelternbeiräten (KEB) für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Sollte ein KEB verhindert sein, fällt das Stimmrecht an seine Stellvertretung. Nur KEB können in den SEB-Vorsitz gewählt werden (nicht die Stellvertretungen).

Delegierte/Ersatzdelegierte zur Wahl des Stadtelternbeirats

Die Delegierten und Ersatzdelegierten zur Stadtelternbeiratswahl werden von den Klassenelternbeiräten gewählt. Sollte ein KEB verhindert sein, fällt das Stimmrecht an seine Stellvertretung. KEB und ihre Stellvertreter können Delegierte bzw. Ersatzdelegierte werden.

Stadtelternbeirat

Die Delegierten zur Wahl des Stadtelternbeirats (bei Verhinderung die Ersatzdelegierten) wählen aus ihrer Mitte nach Schulform getrennt für eine Amtszeit von zwei Jahren den Stadtelternbeirat.
Der Stadtelternbeirat unterstützt die Schulelternbeiräte bei ihrer Arbeit und bündelt ihre Anliegen in Richtung der Behörden.

Mitglieder der Schulkonferenz

Die Mitglieder des Schulelternbeirats (SEB) (bei Verhinderung die Vertretung) wählen aus der Schulelternschaft die Elternvertretungen in der Schulkonferenz für die Amtszeit von zwei Jahren.
Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Entscheidungsgremium von Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern.

Delegierte zur Wahl des Landeselternbeirats

Die Mitglieder des Stadtelternbeirats wählen nach Schulform getrennt aus ihrer Mitte je einen Delegierten zur Wahl des Landselternbeirats.

Landeselternbeirat

Die Delegierten zur Wahl des Landeselternbeirats wählen für die Amtszeit von drei Jahren nach Schulform getrennt aus der Gruppe der KEB sowie ihrer Stellvertretungen und den StEB-Mitgliedern den Landeselternbeirat sowie bei Bedarf nachrückende Ersatzvertretungen.

Anstehende Veranstaltungen